Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Hinweis:
Ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung werden gebeten, sich zunächst an die Humboldt-Stiftung zu wenden.
Was wird gefördert?
Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von 3 Jahren in Anspruch genommen werden.
Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Dauer der Förderung
- Gefördert werden 1 bis 3 Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens von einer Auswahlkommission festgelegt. Die Kommission berücksichtigt dabei Ihre Arbeitsplanung.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von:
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozentinnen und Dozenten,
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren - Eine Reisekostenpauschale, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder anderer Seite getragen werden.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder hälftige Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Auswahl
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- die wissenschaftlichen Leistungen sowie Publikationen jüngeren Datums, die im Lebenslauf und mit einer Publikationsliste zu dokumentieren sind
- ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.