Die folgende Tabelle ist eine Übersicht der wichtigsten DAAD-Stipendien für Doktoranden und Postdocs aus Polen. Für ausführlichere Informationen und mehr Förderprogramme besuchen Sie bitte die Stipendiendatenbank.
Informationen zu Sprachnachweisen
Stipendium | Richtet sich an: | Beschreibung | Leistungen | Dauer | Link zur Ausschreibung |
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Forschungsstipendien - Kurzstipendien | Graduierte, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler (Postdocs) | Förderung eines Forschungsaufenthaltes an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland |
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1 - 6 Monate | Offizielle Ausschreibung |
Forschungsstipendien - Jahresstipendien | Graduierte, Doktoranden | Förderung eines Forschungsaufenthaltes an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland |
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7 - 10 Monate | Offizielle Ausschreibung |
Sprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheiten in MOE/GUS: Fortbildungs- und Forschungsaufenthalte | Doktoranden und Postdocs aus den Bereichen DaF, Germanistik sowie Geisteswissenschaften mit Bezug zu Kultur und Geschichte der deutschen Minderheiten | Stipendium für 1 bis 6-monatigen Forschungsaufenthalt an beliebigen deutschen Hochschule | Monatliche Stipendienrate,
Leistungen zur Kranken-, Unfall- Privathaftpflichtversicherung, Reisekostenzuschuss |
1 bis 6 Monate | Offizielle Ausschreibung |
Forschungsstipendien
Variante A:Bi-national betreute Promotionen Variante B:Promotion im „Cotutelle-Verfahren“ |
Variante A: Graduierte/Doktoranden
Variante B:Doktoranden |
Förderung eines Forschungsaufenthaltes an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland.
Variante A:Die Promotionen werden sowohl von einem Hochschullehrer an der Heimathochschule als auch von einem wissenschaftlichen Gastgeber in Deutschland betreut. Variante B:Ziel dieses Programms ist die Förderung von bi-nationalen Promotionsvorhaben an der Heimathochschule und an einer Hochschule in Deutschland nach dem so genannten Cotutelle-Verfahren |
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Bis zu 2 Jahre | Offizielle Auschreibung |
DLR/DAAD – Research-Fellowship-Programme | Doktoranden, Nachwuchswissenschaftler (Postdocs) und erfahrene Wissenschaftler aus den Fachbereichen Luft- und Raumfahrt, Energie oder Transport | Förderung eines Forschungsaufenthaltes an einem Institut des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) | Die Leistungen sind für Doktoranden, Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftler unterschiedlich. | Für Doktoranden: bis zu 3 Jahre Für Postdoktoranden: 6 - 24 Monate Für erfahrene Wissenschaftler: 1 - 3 Monate | Offizielle Ausschreibung (auf Englisch) |
Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME) | Nachwuchswissenschaftler (Postdocs) | Finanzierung einer auf 18 Monate befristeten Stelle an einer deutschen Hochschule, von denen die ersten 12 Monate im Ausland und die restlichen 6 an der Gasthochschule in Deutschland verbracht werden |
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18 Monate | Offizielle Ausschreibung |
Informationen zu Sprachnachweisen (gilt nicht für Stipendien: DLR und PRIME)
Der DAAD akzeptiert die folgenden deutschen Sprachnachweise:
- OnSET-Test. Der onSET kann von den DAAD-Lektoren sowie anderen Lektoren für die deutsche Sprache abgenommen werden. Zusätzliche Informationen: onset.de
- Die Sprachzertifikate: Goethe Institut, Österreichisches Institut, Test DaF, DSD II, DSH, Telc Deutsch, ÖSD, ein deutsches oder österreichisches Abitur
- Eine Bescheinigung über die Deutschkenntnisse auf dem DAAD-Formular (DAAD-Sprachzeugnis Deutsch – s. unten) . Die Deutschkenntnisse können von einem beliebigen Deutschlektor bescheinigt werden – es gilt für Hochschulorte ohne DAAD-Lektorate und ohne onSET-Möglichkeit.
Download: DAAD-Sprachzeugnis Deutsch (pdf, 35,48 KB)
Der DAAD akzeptiert die folgenden englischen Sprachnachweise:
- OnSET-Test. Der onSET kann von den DAAD-Lektoren sowie anderen Lektoren für die englische Sprache abgenommen werden. Zusätzliche Informationen: onset.de
- Die Sprachzertifikate: TOEFL, IELTS, Cambrige ESOL
- Eine Bescheinigung über die Englischkenntnisse auf dem DAAD-Formular (DAAD-Sprachzeugnis Englisch). Die Englischkenntnisse können von einem beliebigen Englischlektor bescheinigt werden – es gilt für Hochschulorte ohne onSET-Möglichkeit.
Bewerber, deren Studium in englischer Sprache durchgeführt werden, müssen eine Bescheinigung über Deutschkenntnisse zusätzlich vorlegen.
Die Bescheinigung ist auch von den Bewerbern vorzulegen, die über keine Deutschkenntnisse verfügen. Ausnahme: Studienstipendien für Künstler.