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Stipendien für Alumni

© DAAD/Hagenguth

 

Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten

Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit Deutschland können ehemalige DAAD-Jahresstipendiaten und Stipendiaten der polnischen Regierung und auch solche, die mindestens ein Jahr in der damaligen DDR studiert haben, ein Stipendium erhalten, um ein Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule oder einem wissenschaftlichen Institut durchzuführen.

Das Angebot richtet sich an alle Fachrichtungen. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, können eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer Institution der Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen. Diese Personen müssen zusätzlich zu der Bewerbung eine schriftliche Bestätigung vom gastgebenden Institut darüber beilegen, dass Ihnen ein (unentgeltlicher) Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, der mit dem geplanten Forschungs- oder Berufsprojekt in Verbindung steht. Die Promotion ist dabei keine Voraussetzung.

In Abhängigkeit von dem geplanten Forschungsvorhaben beträgt die Stipendiendauer 1 bis zu 3 Monate.

Die Stipendienhöhe beträgt 2.000 Euro monatlich für promovierte Wissenschaftler, wissenschaftliche Assistenten, Dozenten und 2.150 Euro monatlich  für Professoren und außerordentliche Professoren. Die Stipendienhöhe für Bewerber, der außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig ist, hängt von der Qualifikation des Bewerbers ab. Außerdem wird ein Zuschuss zu den Reisekosten gewährt. Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Weitere Leistungen sind nicht vorgesehen.

Um ein Stipendium können sich alle ehemaligen Stipendiaten bewerben, die an einer polnischen Hochschule tätig sind, in einem Forschungsinstitut arbeiten oder in einem anderen Institut tätig sind, welches mit der Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder den Medien verbunden ist. Man kann sich frühestens drei Jahre nach Erhalt des letzten Stipendiums um ein Stipendium für eine Wiedereinladung bewerben.

Ein sehr wichtiges Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem (wissenschaftlichen) Kooperationspartner am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist. Eine schriftliche Zusage über die (wissenschaftliche) Kooperation, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers Bezug nimmt, muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Die Bewerber müssen nicht an der Hochschule tätig werden, an der sie ihr Jahresstipendium wahrgenommen haben.

Gute Deutsch- oder Englischkenntnisse werden bei einer Bewerbung vorausgesetzt.

Ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden und kann von ehemaligen Stipendiaten beantragt werden, die vor mindestens drei Jahren in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

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